So vergleichen und rechnen wir
Die Zahlen auf der Seite stammen jeweils aus einem Tarifblatt, der Gebührenordnung für Zahnärzte oder der Festzuschuss-Tabelle der KZBV.
Welche Tarife stellen wir gegenüber?
Tarife nehmen wir nur auf, wenn das Tarifblatt und die Bedingungen öffentlich und vollständig lesbar sind. Zu jedem Tarif gehören Monatsbeitrag je Altersstufe, der Anteil bei Zahnersatz und Zahnbehandlung, Zahnreinigung, Kieferorthopädie, Grenzen der ersten Jahre, Wartezeit und Gesundheitsfragen. All diese Angaben erfassen wir.
Fehlt einer dieser Werte, nimmt der Tarif nicht am Vergleich teil. Die Daten prüfen wir vierteljährlich sowie nach jeder Änderung des Tarifblatts.
Wie wird die Reihenfolge gebildet?
Der Rechner fragt Sie nach Ihrem Alter, danach, was die Versicherung vor allem bezahlen soll, und ob Sie Gesundheitsfragen vermeiden möchten.
Für alle, denen Zahnersatz wichtig ist, stehen zuerst Tarife mit dem höchsten Anteil für Zahnersatz sowie der höchsten Grenze im ersten Jahr oben. Wenn Sie vor allem sparen wollen, steht der niedrigste Beitrag für Ihr Alter zuerst. Für die Zahnreinigung zählt der Jahresbetrag, für die Zahnspange die Höchstsumme im Bereich Kieferorthopädie. Sind die Werte gleich, entscheidet der niedrigere Beitrag.
Wie wird im Eigenanteil-Rechner gerechnet?
Der passende Befund bestimmt den Festzuschuss der Kasse, den der Rechner bei Zahnersatz abzieht. Ab 1. Januar 2026 gilt er und richtet sich nach dem Bonusheft: 60, 70 oder 75 % der Regelversorgung.
Danach berechnet er anhand des Tarifblatts, was jeder Tarif zahlt. Einige Tarife zahlen einen Prozentsatz der gesamten Rechnung samt Kassenanteil, andere einen Prozentsatz des Betrags nach Abzug der Kasse. Die Grenze für das erste Versicherungsjahr weist der Rechner separat aus.
Woher kommen die Honorare?
Für das Zahnarzthonorar wenden wir die Gebührenordnung für Zahnärzte an. Zu jeder Leistung gehört eine Punktzahl. Der einfache Satz ergibt sich aus Punktzahl mal Punktwert.
Der 2,3-fache Satz ist üblich. Der Zahnarzt darf bis zum 3,5-fachen Satz gehen, wenn er dies begründet. Material- und Laborkosten kommen zusätzlich hinzu und stecken nicht in unseren Honorarbeträgen.